Unsere Ausbildungsberufe
Sozialversicherungsfachangestellte/r
In der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung klären Sozialversicherungsfachangestellte die
Versicherungsverhältnisse und Leistungsansprüche von Versicherten. Sie berechnen die Beiträge der
Versicherten und beraten diese in den jeweiligen versicherungsrechtlichen Belangen und Finanzierungsfragen.
Ferner bearbeiten sie Anträge auf Rente und Leistungen zur beruflichen und medizinischen Rehabilitation.
Dabei berechnen sie Rentenzahlungen, Übergangsgelder sowie Zusatzleistungen und veranlassen deren Zahlung an
die Versicherten und Hinterbliebenen. Darüber hinaus werden sie bei administrativen Aufgaben in der inneren
Verwaltung der Rentenversicherungsträger eingesetzt.
Aufgaben und Tätigkeiten
Versicherungsverhältnisse klären
- Rentenversicherungspflicht, -versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht bei
Arbeitern, Angestellten, Selbstständigen und sonstigen Personen beurteilen
- Verpflichtung zur Nachversicherung prüfen, Nachversicherungen bearbeiten
- Berechtigung zur freiwilligen Versicherung feststellen sowie zur Nachzahlung von Rentenbeiträgen
Beitragspflicht feststellen, Beiträge berechnen; Beitragszahlung veranlassen und überwachen
- Beitragspflicht oder Beitragsfreiheit für selbstständig Tätige und sonstige Personen
feststellen
- Beiträge zur Rentenversicherung unter Berücksichtigung des Beitragssatzes, der
Beitragsbemessungsgrenze und der beitragspflichtigen Einnahmen berechnen und überprüfen
- Beitragszahlungen veranlassen und Beitragseingänge überwachen
- Wirksamkeit der Beitragszahlung feststellen, z.B. in Bezug auf Zahlungs- und Verjährungsfristen
- Bearbeiten von Beitragserstattungen
Ansprüche auf Rente und Rehabilitationsmaßnahmen feststellen; entsprechende Leistungen berechnen
und veranlassen
- Rentenanträge von Versicherten und Hinterbliebenen bearbeiten
- Arbeitsleben der Versicherten hinsichtlich rentenrechtlicher Zeiten (z.B. Beitragszeiten) klären
- Versicherungsberechtigung und Beitragsentrichtung feststellen und prüfen
- Rentenzahlungen unter Berücksichtigung der Beitrags-, Ersatz- und Ausfallzeiten sowie der
Auswirkungen sonstiger Tatbestände auf den Rentenzahl- oder Rentenauszahlungsbetrag berechnen,
feststellen und anweisen
- Entwürfe von Rentenbescheiden anfertigen
- Renten überprüfen, neu feststellen oder weitergewähren
- Zusatzleistungen wie Rentenabfindungen und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnen
und veranlassen
- Versicherungskonten führen und klären
- Rentenauskünfte erteilen
- Leistungsanträge auf medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen bearbeiten (z.B.
berufsfördernde Leistungen, Anschluss-, Kinderheilbehandlungen)
- Rechnungen über Rehabilitationsmaßnahmen überprüfen
- Ansprüche auf Übergangsgeld und ergänzende Leistungen wie Haushaltshilfe oder Reisekosten
während der Rehabilitation feststellen und entsprechende Zahlungen anweisen
Aufgaben in den Bereichen Finanzwesen, allgemeine Verwaltung und Personalwesen der
Rentenversicherungsträger erledigen
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